Vorbestellungen ohne Release-Datum nicht mehr möglich?
Verfasst: 17. Juli 2018, 15:38
Wer hat nicht schon mal Online etwas im Voraus bestellt, obwohl noch kein fester Termin bekannt gegeben war. Man musste vielleicht auch schon mal Verschiebungen in Kauf nehmen.
Gegen diese Verkaufspraktiken von Online-Händlern hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt und laut OLG München recht bekommen. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist nicht möglich.
Die Verbraucherzentrale klagt an, dass Käufer unter Druck gesetzt werden, um sich ein bestimmtes Exemplar (z.b. Konsolen oder Smartphones) zu sichern, bevor diese ausverkauft sind.
a) Hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf PC-Spiele/Gameshops und Ihre Ankündigungen auf neue Spiele?
b) Kauft ihr regelmäßig im Voraus bereits bei Ankündigung?
Was meint ihr?
OLG München - Zitat:
"Es bleibe für den Verbraucher völlig offen, ob der bereits verbindlich bestellte Artikel in Tagen, Wochen oder Monaten verfügbar sei und wann er von der Beklagten ausgeliefert werde. Die Angabe 'bald' werde zwar vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher als einem zumindest potentiellen Nachfrager von online angebotener Unterhaltungselektronik im Sinne von 'innerhalb kurzer Zeit' verstanden. Sie sei aber einem bestimmten oder zumindest bestimmbaren (spätesten) Liefertermin nicht gleichzusetzen."
Gamestar Artikel
Gegen diese Verkaufspraktiken von Online-Händlern hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt und laut OLG München recht bekommen. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist nicht möglich.
Die Verbraucherzentrale klagt an, dass Käufer unter Druck gesetzt werden, um sich ein bestimmtes Exemplar (z.b. Konsolen oder Smartphones) zu sichern, bevor diese ausverkauft sind.
a) Hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf PC-Spiele/Gameshops und Ihre Ankündigungen auf neue Spiele?
b) Kauft ihr regelmäßig im Voraus bereits bei Ankündigung?
Was meint ihr?

OLG München - Zitat:
"Es bleibe für den Verbraucher völlig offen, ob der bereits verbindlich bestellte Artikel in Tagen, Wochen oder Monaten verfügbar sei und wann er von der Beklagten ausgeliefert werde. Die Angabe 'bald' werde zwar vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher als einem zumindest potentiellen Nachfrager von online angebotener Unterhaltungselektronik im Sinne von 'innerhalb kurzer Zeit' verstanden. Sie sei aber einem bestimmten oder zumindest bestimmbaren (spätesten) Liefertermin nicht gleichzusetzen."
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